Eigentümergemeinschaft

Eine Eigentümergemeinschaft besteht aus allen Wohnungseigentümern eines Gebäudes. Sie entscheidet über gemeinschaftliche Angelegenheiten wie Instandhaltungen oder Hausgeld.

Die Verwaltung der Eigentümergemeinschaft erfolgt durch eine Hausverwaltung oder einen gewählten Beirat.

Zurück zur Übersicht