Die Mietpreisbremse ist eine gesetzliche Regelung, die Mietsteigerungen in angespannten Wohnlagen begrenzt. Vermieter dürfen die Miete nur bis zu 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete anheben.
Die Mietpreisbremse gilt nicht für Neubauten oder umfassend sanierte Wohnungen.