Der Notar beurkundet den Kaufvertrag, stellt sicher, dass beide Parteien über ihre Rechte und Pflichten informiert sind, und kümmert sich um die Eintragung ins Grundbuch.
Ohne notarielle Beurkundung ist der Kaufvertrag nicht rechtsgültig.
Der Notar beurkundet den Kaufvertrag, stellt sicher, dass beide Parteien über ihre Rechte und Pflichten informiert sind, und kümmert sich um die Eintragung ins Grundbuch.
Ohne notarielle Beurkundung ist der Kaufvertrag nicht rechtsgültig.